Eine Becken-/Beinvenenthrombose betrifft das tiefe Venensystem (Tiefvenenthrombose, TVT). Zu den wichtigsten ätiologischen Faktoren zählen Krebs, Blutgerinnungsstörungen, Schwangerschaft, Traumata, große operative Eingriffe, Bettlägrigkeit, langes enges Sitzen bei Langstreckenflügen (Economy-Class-Syndrom), Verhütungsmittel bei Raucherinnen, Gipsverbände etc.
Symptome einer TVT sind Anschwellen und Druckdolenz (Schmerz bei Druckausübung) des betroffenen Beines, manchmal lassen sich allerdings überhaupt keine Symptome feststellen.
Die Diagnose einer TVT wird durch Anamnese, klinische Untersuchungen, Laborbefunde und Ultraschall gestellt. Sehr oft verwendet man vaskuläre Bildgebungstechniken, z.B. Computertomographie-Angiographie (CT-Angiographie) oder Magnetresonanz-Angiographie (MR-Angiographie). Invasive Untersuchungen wie eine Phlebographie sind nur selten notwendig.
Die häufigste Komplikation einer TVT ist das postthrombotische Syndrom (PTS), ein chronischer Blutstau in den betroffenen Venen mit Verminderung des Blutrückflusses zum Herzen. Rund 50% der TVT-PatientInnen entwickeln chronische, nicht heilende Geschwüre an den betroffenen Beinen.
Eine potentiell tödliche Komplikation der TVT stellt die Lungenembolie (Pulmonale Embolie, PE) dar. Die PE entsteht durch die Wanderung eines Thrombus von den tiefen Venen in die Lungenarterien, was zu einem Lungeninfarkt führt.
Nach Diagnosestellung einer TVT wird die Ursache der Thrombose ermittelt, um Art und Dauer der Therapie bzw. der Prophylaxe festzulegen.
Grundlegend wird die TVT mittels Antikoagulation durch eine subkutane Injektion einer gewichtsangepassten Dosis von niedrig-molekularem Heparin oder mittels neu entwickelter oraler Antikoagulantien behandelt. Im Gegensatz zu oralen Vitamin-K-Antagonisten (Marcoumar, Warfarin) benötigt man nur sehr selten Labortests zur Dosierung.
Bei TVT-PatientInnen sind Kompressionsstrümpfe und eine frühzeitige Mobilisierung angeraten.
Eine Operation wird bei einer TVT nur in ganz außergewöhnlichen Fällen vorgenommen. Für PatientInnen, bei denen eine TVT zur Extremitätenischämie führt und die Gefahr des Verlustes von Gliedmaßen besteht, wird die venöse Thrombektomie empfohlen.
Die lokale venöse Thrombolyse (Verabreichung von Enzymen zur Auflösung von Blutgerinnseln) kommt bei TVT selten zur Anwendung. Diese Enzyme werden über einen perkutan eingeführten Katheter direkt in die betroffene Vene kontinuierlich injiziert.
Ein Vena-cava-Filter (Cava-Schirm) ist nur bei PatientInnen mit Kontraindikationen für Antikoagulation angeraten, oder wenn mit der Antikoagulationstherapie eine Lungenembolie nicht verhindert werden konnte.
Die Tiefvenenthrombose gilt als potentiell tödliche Krankheit. Die Behandlungsstrategie sollte individuell ausgewählt werden, um eine rezidivierende TVT und eine tödliche Lungenembolie zu verhindern.