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COVID-19 Regelung – Begleitperson

Sie wollen eine Patientin/einen Patienten zu einer Untersuchung/zur Aufnahme begleiten?

Grundsätzlich sind keine Begleitpersonen zugelassen.

Diese Einschränkung gilt nicht: bei kritischem Zustand, im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung, bei der Seelsorge, für Behörden und für eine notwendige Aufsichtsperson über Minderjährige.

Bei minderjährigen PatientInnen oder unterstützungsbedürftigen PatientInnen (z.B. Demenzerkrankte, Blinde) ist eine Begleitperson pro Tag möglich. Bei notwendiger Betreuung von Minderjährigen dürfen Begleitpersonen diese in die Klinik mitnehmen. Zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie vor und zu einer Entbindung und zum Besuch nach einer Entbindung kann höchstens eine Person zugelassen werden.

Jede Begleitung muss in Abstimmung mit dem zuständigen klinischen Bereich erfolgen und jede Begleitperson vom klinischen Bereich bei der Zutrittskontrolle angemeldet werden.

Begleitpersonen müssen im Sinne einer 2Gplus-Regelung genesen/geimpft sein und benötigen ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden).


Lidija Radojevic | © MedUni Wien/feelimage

Lidija RADOJEVIC

OP-Planungssekretariat